Recht & Pflichten
Raus aus der Cloud-Falle: Ab Januar 2027 fallen Wechselentgelte weg
Der EU Data Act gibt Firmen das Recht, Cloud- und Hosting-Anbieter zu wechseln. Ab 12. Januar 2027 sind Wechselentgelte verboten. Was das bringt, wo es hakt.
Vom Umzugs-Monster
4 Min. Lesezeit
Umzugs-Monster sagt: „Umziehen darf nicht extra kosten.“
Wolltest du schon einmal mit deinen Daten zu einem anderen Anbieter – und hast es gelassen, weil niemand sagen konnte, was das kostet?
Dann bist du nicht allein. Viele Firmen bleiben bei Cloud-, Hosting- oder Software-Anbietern, nicht weil es gut läuft, sondern weil der Wechsel teuer, kompliziert oder unklar wirkt. Genau hier setzt die EU-Datenverordnung an, der „Data Act“. Sie gilt seit dem 12. September 2025 unmittelbar in allen EU-Ländern. Ein wichtiger Teil wird im Januar 2027 vollständig wirksam.
Kurz gesagt
- Der Data Act gilt seit dem 12. September 2025 in der ganzen EU.
- Kunden von Cloud- und Hostingdiensten haben ein Recht auf Wechsel und Datenmitnahme.
- Ab dem 12. Januar 2027 darf für den Wechsel selbst kein Entgelt mehr verlangt werden.
- Vereinfachungen werden auf EU-Ebene noch verhandelt.
Was der Data Act beim Anbieterwechsel regelt
Kapitel VI der Verordnung (Artikel 23 bis 31) betrifft „Datenverarbeitungsdienste“. Gemeint sind Cloud- und Hostingdienste aller Art: Speicher, Server, Plattformen und viele Software-Dienste, die du über das Internet nutzt. Die Grundidee: Kunden sollen wechseln können, ohne technische, vertragliche oder finanzielle Hürden.
- Wechsel im Vertrag: Der Vertrag muss regeln, wie ein Wechsel abläuft. Die Frist, mit der du den Wechsel ankündigst, darf höchstens zwei Monate betragen. Für die eigentliche Übertragung gibt es in der Regel eine Übergangszeit von höchstens 30 Tagen.
- Datenmitnahme: Du sollst deine Daten und digitalen Inhalte in einem gängigen, maschinenlesbaren Format mitnehmen können.
- Wechselentgelte: Bis zum 12. Januar 2027 dürfen Anbieter nur noch reduzierte Entgelte verlangen, höchstens in Höhe ihrer direkten Kosten. Danach sind Wechselentgelte ganz verboten.
- 11. Januar 2024Verordnung in Kraft. Wechselentgelte nur noch zu Selbstkosten.
- 12. September 2025Der Data Act gilt in der ganzen EU.
- 12. September 2026Neue vernetzte Geräte müssen den Zugang zu ihren Daten von Anfang an ermöglichen.
- 12. Januar 2027Als NächstesKeine Wechselentgelte mehr.
- 12. September 2027Der Schutz vor unfairen Vertragsklauseln gilt auch für viele ältere Verträge.
Änderungen durch den „Digital Omnibus“ werden noch verhandelt.
Was das für dich praktisch heißt
Der Data Act macht einen Umzug nicht automatisch einfach. Er nimmt aber zwei große Ausreden vom Tisch: „Das kostet extra“ und „Ihre Daten bekommen Sie nur als Ausdruck“. Für dich als Kunde heißt das:
- Du darfst wechseln – und dein Anbieter muss dabei mitwirken.
- Ab dem 12. Januar 2027 darf er für den Wechsel selbst nichts mehr berechnen. Ganz normale Kosten wie die Restlaufzeit eines Vertrags fallen nicht darunter.
- Du hast Anspruch auf eine klare Beschreibung, welche Daten wie exportiert werden können.
Wo es Grenzen gibt
Ehrlich gesagt: Der Data Act ist kein Zauberstab. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für maßgeschneiderte Dienste, die für einen einzelnen Kunden gebaut wurden. Und auf EU-Ebene wird über Vereinfachungen verhandelt, den sogenannten „Digital Omnibus“. Im Gespräch sind unter anderem Erleichterungen für Verträge, die vor dem 12. September 2025 geschlossen wurden, und für kleinere Anbieter. Bei Redaktionsschluss war das noch nicht beschlossen. Wir halten dich hier im Magazin auf dem Laufenden.
Auch der beste Rechtsanspruch ersetzt keinen guten Plan. Ein Umzug braucht eine Bestandsaufnahme, ein Ziel und einen Umschalt-Moment, an dem nichts verloren geht. Wie das geht, steht in Anbieter wechseln ohne Chaos.
Ruhe bewahren
Du musst nicht sofort wechseln, nur weil du jetzt darfst. Aber es tut gut zu wissen, dass du es kannst. Verträge, die dich festhalten wollen, verhandeln sich ab 2027 anders.
So sieht ein ruhiger Wechsel-Fahrplan aus
- BestandWelche Dienste, Daten, Zugänge und Verträge gibt es?
- ZielWohin soll es gehen – und was soll danach besser sein?
- Export klärenWelche Daten kommen in welchem Format heraus? Schriftlich beim Anbieter anfragen.
- Parallel aufbauenDas Neue einrichten und testen, während das Alte weiterläuft.
- UmschaltenZum ruhigen Zeitpunkt umstellen, prüfen, dann erst kündigen und aufräumen.
Wichtig ist der vierte Schritt. Wer den alten Dienst abschaltet, bevor der neue läuft, spart vielleicht einen Monat Gebühren – und bezahlt mit Nerven. Der Data Act hilft beim Export, die Reihenfolge musst du trotzdem selbst einhalten.
Unabhängig bleiben – auch von uns
Wir finden den Data Act gut, auch wenn er uns selbst betrifft. Wir arbeiten wie ein Makler: mit unserer Infrastruktur, deiner bestehenden Technik oder einem Anbieter vom Markt. Wer Kunden nur durch Wechselhürden hält, hat ein anderes Problem. Deshalb gehören bei uns Domains auf deinen Namen, und deine Daten bekommst du jederzeit mit. Das Hosting-Monster sorgt dafür, dass deine Technik dort läuft, wo es für dich am besten passt.
Kunden sollen bleiben, weil es gut läuft – nicht, weil der Ausgang abgeschlossen ist.
Was du jetzt tun kannst
- Liste deine Cloud-, Hosting- und Software-Verträge mit Laufzeit und Kündigungsfrist auf.
- Prüf, ob dort Wechsel- oder Exportgebühren stehen. Ab dem 12. Januar 2027 sind Wechselentgelte unzulässig.
- Frag deine Anbieter schriftlich, in welchem Format du deine Daten exportieren kannst.
- Prüf, ob deine Domains auf dich eingetragen sind.
- Wechsle nicht aus Ärger, sondern mit Plan: erst das Ziel, dann die Kündigung.
Das Umzugs-Monster plant deinen Wechsel von der Bestandsaufnahme bis zum Umschalten. Erst kommt die Einschätzung mit Preis, dann dein Ja.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: 27.10.2026) und ist keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall frag bitte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), EUR-Lex
- McCann FitzGerald: Data Act Developments – 2026 and Beyond
- Greenberg Traurig: EU Digital Omnibus Package Proposes Amendments to Data Act (Juli 2026)
Quellen zuletzt geprüft am 05.11.2026. Die Links führen zu externen Seiten.
Umzugs-Monster hilft – in Ruhe
Raus beim alten Anbieter. Ohne Chaos.
Du willst das nicht allein machen? Erzähl uns, was los ist. Erst bekommst du eine Einschätzung mit Preis, dann entscheidest du.